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Ausbildung zum Pflegefachhelfer / zur PflegefachhelferinAusbildung zum Pflegefachhelfer / zur Pflegefachhelferin

Ausbildung zum Pflegefachhelfer / zur Pflegefachhelferin (Altenpflege oder Krankenpflege)

Ansprechpartner

Melanie Müller

Tel.: 09225 6662
Fax: 09225 962630

bfs.ku(at)brk.de

Alte Pressecker Straße 25

95346 Stadtsteinach

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Pflegefachhelfer (Altenpflege oder Krankenpflege) ist Ihre Investition in die berufliche Zukunft. Sie erlernen einen abwechslungsreichen Beruf, wobei der Mensch stets im Mittelpunkt steht.

Der Pflegefachhelfer besitzt umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Mithilfe bei der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens angewendet werden.

Die 1-jährige schulische Berufsausbildung (Vollzeit) mit Praxiseinsätzen zum Pflegefachhelfer in der Altenpflege oder Krankenpflege beginnt jeweils im September und schließt mit der Prüfung zum/zur „staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege oder Krankenpflege)“ ab. Die Ausbildung besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht (700 Unterrichtsstunden) und Praxiseinsätzen (850 Unterrichtsstunden). Wir begleiten Sie innerhalb eines Jahres zu Ihrem Berufsziel und vermitteln Ihnen das schulische Fachwissen, welches Sie auf die berufliche Tätigkeit vorbereitet.

Ablauf der Ausbildung

Der Unterricht findet in einer Mischung aus Theorie und praktischen Ausbildungsinhalten, in Form von Blockunterricht statt. Die Gliederung in einen theoretischen und einen praktischen Teil macht die Ausbildung in derPflegehilfe abwechslungsreich und bereitet gezielt auf den vielseitigen Tätigkeitsbereich vor.

Inhalt der Ausbildung

In der Theorie erhalten Sie das nötige Rüstzeug zur Pflegefachhelferin / zum Pflegefachhelfer in verschiedenen Fächern.

  • Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
  • Gesundheit fördern und wiederherstellen
  • Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege
  • Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
  • Allgemeinbildender Unterricht wie Deutsch und Kommunikation, Sozialkunde und religiös-ethische Bildung ist integriert

Ziel der Ausbildung

Pflegefachhelfer*innen sind im Anschluss an Ihrer Ausbildung befähigt, im Team mit  Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und in der stationären Langzeitpflege zusammenzuarbeiten. Sie betreuen Menschen insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen. Sie führen die Maßnahmen selbständig durch (Durchführungsverantwortung), die von einer Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert werden (Steuerungsverantwortung)

Sie möchten Ihr Wissen nach der Ausbildung erweitern? Wenn die geforderten schulischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie mit erfolgreichem Abschluss der Pflegefachhelfer-Ausbildung die Berufsausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann verkürzen!

Zugangsvoraussetzungen

Gesetzliche und schulische Vorgaben

Ihrer Anmeldung zur Berufsausbildung fügen Sie bitte die nachfolgend genannten Unterlagen bei:

  • Bewerbungsschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Passfoto
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Mittelschulabschluss)
  •  wenn bereits vorhanden: Ausbildungsvertrag der Praxisstelle (Pflegeeinrichtung, Krankenhaus)

Im Weiteren Anmelde- und Bewerbungsverlauf benötigen wir noch:

  • ein Ärztliches Attest (im Original und bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • ein Polizeiliches Führungszeugnis (im Original und bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)

Bitte stellen Sie die entsprechenden Unterlagen baldmöglichst zusammen, da eine Aufnahme an unserer Schule nur möglich ist, wenn bis zum Schulbeginn alle erforderlichen Unterlagen vollständig der Schule vorliegen!

Bei Eingang Ihrer Unterlagen, werden Sie schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung!

Schulplatzvergabe und Kosten der Ausbildung

Die Schulplatzvergabe erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch und der Überprüfung der gesetzlichen und schulischen Voraussetzungen. Ein Schulgeld wird derzeit nicht erhoben, es fallen lediglich Kosten für Lernmittel an.

Ihr Bildungsgutschein kann für diese Ausbildung eingelöst werden. Informieren Sie sich!