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Aus zwei mach eins! Änderung der „APV Schwimmen und Rettungsschwimmen”.
Seit Januar gilt die neue bundesweite „APV Schwimmen und Rettungsschwimmen“. Die Änderungen lesen Sie hier.
Bisher gab es eine gesonderte Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift (APV) für die Wasserwacht-Bayern, eine für Schwimmen und eine für Rettungsschwimmen. Zum 31.12.2021 wurden diese beiden APVen abgeschafft. Seit Januar 2022 gilt eine neue bundesweite, von der DRK-Wasserwacht beschlossene und herausgegebene „APV Schwimmen und Rettungsschwimmen“ (APV S/R). Aus zwei mach eins!
Die neue APV gibt einerseits Rahmenbedingungen für die Landesverbände vor, andererseits lässt sie auch Freiräume. Eine immense Modernisierung ist die Schaffung des Ausbildungsassistenten, der ab 16 Jahren absolviert werden kann. So werden Jugendliche früher in den Ausbildungsbetrieb miteingebunden, was einen großen Mehrwert bietet. Junge Erwachsene können sich früher und mehr einbringen. Auf Ebene der Ausbilder wird künftig in die Stufen 1+2 unterteilt.
Zur neuen APV gibt es auch eine neue Durchführungsverordnung (DV), die im Detail die Umsetzung der APV in Bayern regelt. Diese beschreibt u.a. die Aufgaben und das Mitwirken der Bezirkslehrgruppen, eine Besonderheit, die es so nur in Bayern gibt. Vorgaben für die Fortbildung der Ausbilder werden ebenfalls in der DV geregelt.
Im Zuge der neuen APV wurden die Landeslehrgruppen S und R in Bayern abgeschafft und dafür auf Landesebene eine gemeinsame Arbeitsgruppe Schwimmen und Rettungsschwimmen gegründet. Hier sollen Synergieeffekte zwischen allen Ausbildern und Themenfeldern genutzt werden, um die Modernisierung der Ausbildungsbereiche weiter voranzutreiben.
Ihr habt Fragen dazu? Schreibt an info@wasserwacht.bayern!