Satzung des BRK
Selbstverständnis, Aufgaben und Rechtsform
§ 1 Selbstverständnis
(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Bayern. Die Mitgliedschaft im Bayerischen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität. Der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes mitzuwirken.