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BRK-Wahlen auch in Corona-Zeiten
Mancherorts sind sie bereits durchgeführt worden, woanders stehen sie noch an: Mitgliedsversammlungen und Wahlen im BRK. Turnusgemäß finden sie 2021 in den Kreis- und Bezirksverbänden und des Landesverbandes des BRK statt.
Trotz Corona in Präsenz? Ja, denn laut § 54 Satz 1 der BRK-Satzung und Wahlordnung sind Wahlen über das Internet als auch Briefwahlen ausdrücklich unzulässig.
Unterschiede Versammlung und Wahl
Für Mitgliederversammlungen ist ausnahmsweise vorgesehen, dass diese in einem sehr begrenzten, kleinen Rahmen stattfinden können. Um zu gewährleisten, dass alle Mitglieder teilnehmen können, ist eine audiovisuelle Teilnahme (keine Wahl!) an der Veranstaltung möglich. Dies wird in vielen Kreisverbänden angeboten. Diese Versammlung kann bspw. aus Vorstand und Wahlausschuss bestehen.
Sofern die Pandemielage eine Wahl während der Versammlung nicht zulässt, können die Wahlen auf jeden Fall in einem bzw. zwei (für mögliche Stichwahlen) gesonderten Terminen als Urnenwahl durchgeführt.
Trotzdem corona-konform
Kleine Mitgliedsversammlungen mit Urnenwahl sind eine Alternative. Es können für die Wahlen aber auch Turnhallen oder andere Räumlichkeiten genutzt werden, solange die geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Darüber hinaus sorgen individuelle und ortsabhängige Hygienekonzepte für die Sicherheit der Wähler:innen.
Die Wahlen im BRK finden kaskadierend statt. Das heißt, dass zuerst die Gliederungen auf Kreisverbandsebene, danach auf Bezirksebene und zuletzt auf Landesebene wählen werden. Das Präsidium hat beschlossen, dass die Landesversammlung ans Jahresende verschoben wird, um den untergeordneten Verbandsgliederungen möglichst viel Zeit in diesem Kalenderjahr einzuräumen, die Wahlen stattfinden zu lassen und ggf. um mehrere Wochen nach hinten schieben zu können.
Warum keine Aufschiebung?
Das bayerische Innenministerium, als Rechtsaufsicht des BRK, hat nicht die Befugnis die satzungsrechtlich verankerten Regelungen des BRK zu verändern. Eine Verschiebung von Wahlen verstieße zudem gegen das Demokratieprinzip. Denn die Wahlämter wurden vor vier Jahren für vier Jahre gewählt und nicht für eine längere Wahlperiode. Eine Verschiebung der Wahlen ist damit in keinem Fall möglich.