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COVID-19-Impfzentren: Was wir tun und was außerhalb unseres Handlungsspielraums liegt
Neben einigem Lob erhalten wir auch Beschwerden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfzentren. An dieser Stelle möchten wir daher über unsere Verantwortlichkeiten informieren.
Das BRK betreibt oder unterstützt personell in mehreren bayerischen Landkreisen und Städten im Auftrag der zuständigen Gesundheitsbehörden COVID-19-Impfzentren. Diese jeweiligen Auftragsumfänge werden von den behördlichen Stellen vorgegeben und können vom BRK nicht unbegrenzt aufgestockt werden. Auch wenn Kapazitätsengpässe ärgerlich sind, so tun wir unser Möglichstes, damit die Abläufe, die wir beeinflussen können, reibungslos verlaufen.
Was wir tun:
• Das BRK hilft dabei den Impfstoff zu verteilen und zu verabreichen.
Folgendes zählt nicht zu unserem Handlungsspielraum:
• Impfreihenfolge: Das BRK ist an die staatlicherseits vorgegebene Impfreihenfolge gebunden, wir sind nicht für diese verantwortlich und nicht befugt, diese zu verändern.
• Verfahren und Software für die Impfterminvergabe: Diese sind behördenseitig vorgegeben, wir können sie nicht beeinflussen.
• Verfügbarkeit des Impfstoffs: Das BRK impft nach Verfügbarkeit. Die Impfstoffe werden staatlicherseits zur Verfügung gestellt.
• Sicherheit des Impfstoffs: Das BRK vertraut auf die anerkannten und europäischen Prüfungs- und Zulassungsverfahren von Impfstoffen. Bei einem Arztgespräch vor der Impfung werden Sie informiert