BRK-Präsidentin Angelika Schorer besuchte am heutigen Freitag das Bayerische Zentrum für besondere Einsatzlagen (BayZBE), eine gemeinsame Betreibergesellschaft des Arbeiter-Samariter-Bund Bayern e.V. (ASB), der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), dem Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK). Das BayZBE ist ein Zentrum, in dem Einsatz- und Führungskräfte der bayerischen Hilfsorganisationen auf besondere Einsatzlagen wie Terror, Amoklagen und all jene Lagen, in denen das Leben der Einsatzkräfte in Gefahr ist, vorbereitet werden.
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BRK-Präsidentin Angelika Schorer besuchte am heutigen Freitag das Bayerische Zentrum für besondere Einsatzlagen (BayZBE), eine gemeinsame Betreibergesellschaft des Arbeiter-Samariter-Bund Bayern e.V. (ASB), der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), dem Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK). Das BayZBE ist ein Zentrum, in dem Einsatz- und Führungskräfte der bayerischen Hilfsorganisationen auf besondere Einsatzlagen wie Terror, Amoklagen und all jene Lagen, in denen das Leben der Einsatzkräfte in Gefahr ist, vorbereitet werden.
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BRK-Präsidentin Angelika Schorer besuchte am Freitagvormittag das Impfzentrum Waldsassen des Bayerischen Roten Kreuzes in Tirschenreuth, um sich einen Eindruck über die aktuelle Lage vor Ort zu verschaffen und den Mitarbeitenden des Impfzentrums ihren Dank auszusprechen.
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BRK-Präsidentin Angelika Schorer besuchte am Freitagvormittag das Impfzentrum Waldsassen des Bayerischen Roten Kreuzes in Tirschenreuth, um sich einen Eindruck über die aktuelle Lage vor Ort zu verschaffen und den Mitarbeitenden des Impfzentrums ihren Dank auszusprechen.
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Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die sog. „2G-Regelung“ für die Jugendverbandsarbeit eingeführt. Das hat zur Folge, dass viele Jugendliche von den Angeboten der Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Die Regelung ist aus Sicht des Bayerischen Roten Kreuzes und des Bayerischen Jugendrotkreuzes darüber hinaus auch deshalb problematisch, weil viele Jugendliche gar keinen Zugang zu einer Impfung haben und der Impfwille oft an der Entscheidung der Erziehungsberechtigten scheitert.
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Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die sog. „2G-Regelung“ für die Jugendverbandsarbeit eingeführt. Das hat zur Folge, dass viele Jugendliche von den Angeboten der Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Die Regelung ist aus Sicht des Bayerischen Roten Kreuzes und des Bayerischen Jugendrotkreuzes darüber hinaus auch deshalb problematisch, weil viele Jugendliche gar keinen Zugang zu einer Impfung haben und der Impfwille oft an der Entscheidung der Erziehungsberechtigten scheitert.
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In einem gemeinsamen Appell rufen die bayerischen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser-Hilfsdienst e.V. (MHD), Medizinisches Katastrophen-Hilfswerk Deutschland e.V. (MHW) und Technisches Hilfswerk (THW)), die Bayerische Polizei, der Landesfeuerwehrverband Bayern und das Technische Hilfswerk zur Corona-Schutzimpfung auf.
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In einem gemeinsamen Appell rufen die bayerischen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser-Hilfsdienst e.V. (MHD), Medizinisches Katastrophen-Hilfswerk Deutschland e.V. (MHW) und Technisches Hilfswerk (THW)), die Bayerische Polizei, der Landesfeuerwehrverband Bayern und das Technische Hilfswerk zur Corona-Schutzimpfung auf.
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Michael B. arbeitet in der ILS Coburg und hält seit 2019 u.a. Vorträge zum erfolgreichen Nachfordern. Warum diese Seminare nötig sind und welchen Mehrwert sie bringen, hat er uns im Interview verraten.
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Michael B. arbeitet in der ILS Coburg und hält seit 2019 u.a. Vorträge zum erfolgreichen Nachfordern. Warum diese Seminare nötig sind und welchen Mehrwert sie bringen, hat er uns im Interview verraten.
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