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Geplante Mittelkürzung bei Migrationsberatung stimmt BRK sorgenvoll
Am 14. September ist bunderweiter Aktionstag der Migrationsberatung. Seit 2005 bietet das bundesgeförderte Beratungsangebot „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Bayern einen wichtigen Anlaufpunkt.
Den aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2023 betrachtet das BRK als äußerst kritisch, denn er stellt der seit Jahren steigenden hohen Nachfrage an Migrationsberatungen eine deutliche Mittelkürzung von aktuell 79,2 Millionen Euro auf 57,49 Millionen Euro für 2023 gegenüber.
„Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer leistet seit Jahren exzellente Arbeit und bietet einen wertvollen Beitrag zum Gelingen des Integrationsprozesses und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die große Nachfrage führt zu einer sehr hohen Belastung der Beratungskräfte. Dennoch haben wir es unter enormen Aufwand und trotz des Fachkräftemangels geschafft, der Nachfrage gerecht zu werden“, so Brigitte Meyer, Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes.
Die Verlässlichkeit und der hohe Stellenwert der MBE zeigte sich auch als Tausende Geflüchtete infolge des Krieges in kurzer Zeit aus der Ukraine nach Bayern kamen. Die MBE konnte sofort ein zuverlässiges und zielgruppenorientiertes Beratungsangebot zur Verfügung stellen, das es trotz anhaltender Pandemie bis heute aufrechterhält.
Die geplante Mittelkürzung steht im eklatanten Widerspruch zu der bundesweiten Zielgruppenerweiterung der MBE 2022, die neben allen bleibeberechtigten Zugewanderten (EU-Bürger, Drittstaatler und anerkannte Geflüchtete) nun auch Geflüchteten aus Afghanistan und der Ukraine den Zugang zur Beratung ermöglicht.
„Die geplante Mittelkürzung widerspricht nicht nur den integrationspolitischen Zielen der Bundesregierung, sondern hätte gravierende Folgen für den Integrationsprozess aller Eingewanderten und langfristig auch für unsere Gesellschaft“, so Meyer und ergänzt: „Ein drastischer Abbau der dringend notwendigen Beratungskapazitäten muss vermieden werden. Vielmehr müssen die Gestaltung und Finanzierung der MBE-Arbeit für Trägerschaften in Zukunft zuverlässiger und bedarfsgerecht planbar sein. Auch eine Verstetigung der MBE als ein Regelangebot im Sozialraum muss angestrebt werden.“
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer begleitet Eingewanderte in den ersten Jahren nach ihrer Ankunft. Dabei werden Menschen mit Einwanderungsgeschichte beispielsweise bei der Suche nach einem bedarfsgerechten Sprachkurs oder bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft unterstützt.
In der überwiegenden Mehrheit der Beratungsfälle konnte bei den Betroffenen eine spürbare Verbesserung ihrer Lage erzielt werden. Darüber hinaus zeigen die statistischen Auswertungen, dass bei abgeschlossenen Beratungsfällen der Anteil der Ratsuchenden, die zu Beginn der Beratung ALG II-Leistungen bezogen hatten, deutlich zurückgegangen war und die Beratung somit als erfolgreich eingestuft werden kann.