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Mehr Rechtssicherheit und Entlastung im Pflegealltag
Mit den Pflegestärkungsgesetzen und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird seit Januar 2015 darauf hingearbeitet, die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, schrittweise zu verbessern. Pflegekräfte sollen gezielt entlastet werden. Doch was hat sich in den letzten vier Jahren tatsächlich getan? Bremst die Umsetzung der Reformen den Pflegealltag nicht eher aus, als dass er ihn verbessert? Eine Bestandsaufnahme.
Die neuen Pflegegesetze haben zum Ziel, die Leistungen auf der Pflegeversicherung auf die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Dies beinhaltet die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der neuen Pflegebegutachtungsrichtlinien sowie die Schaffung einer Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und anderen Sozialleistungssystemen. Das Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze I und II brachte deutliche Leistungsverbesserungen für die Mehrzahl der Pflegebedürftigen, insbesondere in der ambulanten und teilstationären Pflege (95 Prozent) sowie in den höheren Pflegegraden stationär (75 Prozent).
Allerdings führte dies auch zu einer Steigerung der Nachfrage nach ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen. Flankiert werden die deutschen Pflegestärkungsgesetze vom Pflegeberufereformgesetz. Dieses im Juli 2017 verkündete Gesetz zur Reform der Pflegeberufe soll den Grundstein legen für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Ausbildung in der für die kranken-, kinderkranken- und Altenpflege. Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Es behandelt im Kern die Neuregelung der Ausbildungsstruktur, bei der alle Auszubildenden zunächst zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistische Ausbildung erhalten. Auszubildende, die dann im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Alten- oder Kinderpflege sehen, können wählen, ob sie einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
Doch so richtungsweisend und notwendig die Weichenstellungen seitens der Gesetzgebung auch sind, die Umsetzung in der Praxis stellt Hilfsorganisationen und Einrichtungen vor große Herausforderungen. So ist es nur schwer nachvollziehbar, warum im Rahmen der neuen Gesetzgebung das Prüfungsniveau für die Altenpflege abgesenkt wurde. Eine Maßnahme mit nicht nur aus Image-Gründen kontraproduktiver Wirkung für das Berufsbild, das, entsprechend seinen hohen Anforderungen, unter allen Umständen auf dem gleichen Niveau wie die Krankenpflege gehalten werden muss.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, Pflegeberufereformgesetz, Versorgung im Palliativbereich und darüber hinaus: Es gilt, insbesondere bei bereits länger im Team arbeitenden Kräften ein neues Mindset zu schaffen, damit diese auf den grundlegenden Systemwechsel im Pflegewesen überhaupt adäquat reagieren können. Was das BRK bei all dem an erster Stelle fordert, sind deutlich längere Fristen. Sonst ist das anvisierte Maß an Veränderung nicht gestaltbar.