Meldungen
Neuer Chef des Rettungsdienstes im BRK: Thomas Stadler, Betriebswirt (VWA)
Mit dem bisherigen Kreisgeschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Bad Kissingen, Thomas Stadler, übernimmt im Sommer ein Insider und profunder Kenner seines Fachs die Leitung der Abteilung Rettungsdienst auf Landesebene des BRK in München. „Wir haben einen Generationenwechsel im Rettungsdienst. Mit Thomas Stadler übernimmt eine starke Führungspersönlichkeit die Leitung unseres Rettungsdienstes“, sagt BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk.
Thomas Stadler kennt die gesamte Prozesskette im Rettungsdienst bestens aus eigener praktischer Erfahrung. Von der Arbeit im Landrettungsdienst, über die Leitung eines Rettungsdienstes bis hin zum Kreisgeschäftsführer. Dieser Erfahrungsschatz sowie nebenberufliche Qualifizierungen zum Betriebswirt (VWA), zum Dozenten für Erwachsenenbildung und die Managementqualifizierungen des BRK in Rötz bildeten die Grundlage für die zukunftsweisenden Projekte die Stadler außerdem im BRK vorangetrieben hat.
Er hat einen erfolgreichen Veränderungsprozess im Kreisverband Bad Kissingen gestaltet, war maßgeblich am Aufbau des vom Bayerischen Gesundheitsministerium geförderten Zentrums für Telemedizin (ZTM) beteiligt und hat gemeinsam mit dem Bezirksverband Unterfranken die Einführung des Kompetenzzentrums für Personalentwicklung vorangetrieben. Die enge Verbindung zum Rettungsdienst ging dabei nie verloren: Als Trainer hat er Qualifizierungsmaßnahmen zum „Leiter Rettungsdienst“, zur „Unternehmerprüfung Rettungsdienst“ und zur „Leitungskräfteausbildung der Bereitschaften“ aktiv begleitet.
Das breite Kompetenzspektrum und die weitreichende Vernetzung im BRK und der Politik kann Stadler perfekt für die drängenden Aufgaben einsetzen, die im Rettungsdienst bewältigt werden müssen. „Eine der zentralen Aufgaben, der sich Stadler schnell annehmen müsse, sei die Bewältigung des drohenden Fachkräftemangels und die Weiterentwicklung des hohen Qualitätsniveaus im bayerischen Rettungsdienst. Auch die mittlerweile ausufernden Vergabeverfahren für Rettungswachen und Stellplätze müssen neu gestaltet werden“, so Stärk. In diesem Zusammenhang sei auch zu entscheiden, wie die sogenannte „Bereichsausnahme“ vom europäischen Vergaberecht in Bayern umgesetzt werden muss.