Die bayerische Staatsregierung lockert mit der Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay IfSMV) zum 24.06.2020 nahezu alle besuchseinschränkenden Maßnahmen in den stationären Einrichtungen, in den Altenheimen und im Betreuten Wohnen.
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Die bayerische Staatsregierung lockert mit der Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay IfSMV) zum 24.06.2020 nahezu alle besuchseinschränkenden Maßnahmen in den stationären Einrichtungen, in den Altenheimen und im Betreuten Wohnen.
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Die bayerische Staatsregierung lockert mit der Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay IfSMV) zum 24.06.2020 nahezu alle besuchseinschränkenden Maßnahmen in den stationären Einrichtungen, in den Altenheimen und im Betreuten Wohnen.
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Der Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes tagte am 22. Juni 2020 erstmalig seit Beginn der Coronavirus-Pandemie in Form einer Videokonferenz.
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