Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.
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Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.
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Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.
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Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.
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Am 28.04.2020 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen.
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Am 28.04.2020 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen.
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Am 28.04.2020 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen.
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Am 28.04.2020 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen.
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Die Wachsaison der Wasserwacht beginnt normalerweise im Mai. In diesem Jahr ist aber vieles anders. Denn der Badebetrieb in den Schwimmbädern und Strandbädern an den Seen ist aufgrund der Corona-Pandemie in Bayern aktuell nicht erlaubt. Die Ausübung von Wassersport ist prinzipiell aber erlaubt. Hierunter fallen das Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen (u. ä.). Nur motorisierter Wassersport ist nicht erlaubt.
Doch auch beim Wassersport gilt: nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder mit den Angehörigen des eigenen...
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Die Wachsaison der Wasserwacht beginnt normalerweise im Mai. In diesem Jahr ist aber vieles anders. Denn der Badebetrieb in den Schwimmbädern und Strandbädern an den Seen ist aufgrund der Corona-Pandemie in Bayern aktuell nicht erlaubt. Die Ausübung von Wassersport ist prinzipiell aber erlaubt. Hierunter fallen das Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen (u. ä.). Nur motorisierter Wassersport ist nicht erlaubt.
Doch auch beim Wassersport gilt: nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder mit den Angehörigen des eigenen...
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