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Reform der Notfallversorgung: Fehlentwicklungen vermeiden
Das BRK begrüßt die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform der Notfallversorgung. Die Notfallnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) in bestehende Integrierte Leitstellen (112) zusammenzuführen und damit eine zentrale Anlaufstelle für alle Notfallpatien-ten zu schaffen, steigert die Effizienz in der Hilfeleistung und verhindert Fehl-steuerungen von Patientenströmen.
Eine bessere Vernetzung von Notfallambulanzen und -praxen innerhalb einer Klinik und die Einrichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) kann zur schnelleren Patientenversorgung beitragen. "Das darf jedoch kein Anlass zur Schließung weiterer Notaufnahmen sein", so Präsident Theo Zellner. "Freie Klinikbetten für Notfallpatienten sind schon heute Mangelware. In der Konsequenz fährt der Rettungsdienst längere Strecken, wodurch Rettungsmittel blockiert werden und an anderer Stelle fehlen."
Die Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sieht das BRK kritisch: "Die Beibehaltung der Länderzuständigkeit für den Rettungsdienst sichert in Bayern die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes", so Zellner. Rettungsdienst ist ein untrennbarer Teil der in der Länderverantwortung stehenden Gefahrenabwehr.
Die Kritik des BRK gilt auch der vom Bundesgesundheitsminister ins Auge gefassten Trennung der Finanzierung von Rettungsdienstleistungen einerseits und Investitions- und Vorhaltekosten andererseits. "Wenn künftig jeder medizinische Handgriff einzeln abgerechnet und das dafür erforderliche Budget mit den Krankenhäusern geteilt werden muss, entsteht ein unnötiger Verteilungskampf zwischen klinischer und präklinischer Notfallmedizin", so BRK-Landesgeschäftsführer Stärk. Das BRK warnt in diesem Zusammenhang auch vor einem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Eine Reform der Notfallversorgung ist notwendig, darf aber nicht auf dem Rücken der Patienten und der Einsatzkräfte ausgetragen werden.