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Helfergleichstellung kommt - BRK warnt vor vorschnellen Schlüssen
<p>Wie bei jeder Gesetzesänderung (Hier: Änderung des Bayerischen Katastrophen-schutzgesetzes) steckt der Teufel im Detail. Selbstverständlich gab und gibt es im Entwurf des Innenministeriums zum Bayerischen Katastrophenschutzgesetz zum Thema Helfergleichstellung an der einen oder anderen Stelle Korrekturbedarf. Die Materie ist schwierig zu regeln. "Wir haben bereits unmittelbar nach dem ersten Kabinettsbeschluss angemahnt, dass die Ausbildungszeiten nicht vergessen werden dürfen", so BRK-Präsident Theo Zellner.</p> <p><br>"Deshalb aber jetzt schon davon zu sprechen, dass die Helfergleichstellung in Gefahr sei, halten wir für falsch", so der BRK-Präsident. Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf entspricht ganz überwiegend den Vorstellungen und Wünschen der Hilfsorganisationen, einschließlich des BRK. Er stellt - bis eben auf die Ausbildungszeiten - die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen mit den Aktiven der Feuerwehren gleich, was Freistellung und Entschädigungsansprüche betrifft. Das BRK begrüßt diesen großen Schritt in die richtige Richtung.</p> <p> </p> <p>"Eine Nachbesserung an der einen oder anderen Stelle ist sicher erforderlich und auch angekündigt, sie schmälert aber den Erfolg nicht, den wir im Interesse der Ehrenamtlichen erreicht haben", sagte BRK-Chef Theo Zellner in München.</p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p>
Wie bei jeder Gesetzesänderung (Hier: Änderung des Bayerischen Katastrophen-schutzgesetzes) steckt der Teufel im Detail. Selbstverständlich gab und gibt es im Entwurf des Innenministeriums zum Bayerischen Katastrophenschutzgesetz zum Thema Helfergleichstellung an der einen oder anderen Stelle Korrekturbedarf. Die Materie ist schwierig zu regeln. "Wir haben bereits unmittelbar nach dem ersten Kabinettsbeschluss angemahnt, dass die Ausbildungszeiten nicht vergessen werden dürfen", so BRK-Präsident Theo Zellner.
"Deshalb aber jetzt schon davon zu sprechen, dass die Helfergleichstellung in Gefahr sei, halten wir für falsch", so der BRK-Präsident. Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf entspricht ganz überwiegend den Vorstellungen und Wünschen der Hilfsorganisationen, einschließlich des BRK. Er stellt - bis eben auf die Ausbildungszeiten - die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen mit den Aktiven der Feuerwehren gleich, was Freistellung und Entschädigungsansprüche betrifft. Das BRK begrüßt diesen großen Schritt in die richtige Richtung.
"Eine Nachbesserung an der einen oder anderen Stelle ist sicher erforderlich und auch angekündigt, sie schmälert aber den Erfolg nicht, den wir im Interesse der Ehrenamtlichen erreicht haben", sagte BRK-Chef Theo Zellner in München.