Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer
Ein Notfall kann überall passieren – auch am Arbeitsplatz. Damit in solchen Situationen schnell und richtig gehandelt wird, schreibt die Berufsgenossenschaft (BG) die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer vor. Unser Erste-Hilfe-Kurs beim BRK Kulmbach vermittelt dir alle wichtigen Maßnahmen in nur einem Tag. Die Schulung ist von BG & UVT anerkannt und kann bei ausreichender Teilnehmerzahl direkt in deinem Unternehmen stattfinden. Sichere dir jetzt deinen Platz und werde betrieblicher Ersthelfer!
Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für betriebliche Ersthelfer
Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" wie
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Anwendung eines automatisierten externen Defibrillator (AED)
beinhaltet der Lehrgang noch folgende Themen und Anwendungen:
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!"
Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Fortbildungspflichten & Exklusivveranstaltungen
Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV-Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb.
Um als betrieblicher Ersthelfer qualifiziert zu bleiben, ist eine regelmäßige Fortbildung alle zwei Jahre gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft unerlässlich. Falls die Frist von zwei Jahren für die Fortbildung überschritten wurde, muss der Ersthelfer erneut die Erste-Hilfe-Ausbildung besuchen.
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Besonderheiten zur Kostenübernahme:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Sie müssen dort zwingend vor der Teilnahme ein personalisiertes Abrechnungsformular beantragen Link
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Auch die BGW hat ein eigenes Abrechnungsverfahren, so dass zwingend vor der Teilnahme ein Antrag gestellt werden muss Link
- KUVB/LUK Bayern: Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden. Informationen zur Beantragung, finden Sie unter www.kuvb.de/Praevention/Erste Hilfe
Kurse & Termine
Rotkreuzkurse Erste Hilfe bei uns vor Ort