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Neuer Landesrahmenvertrag: Erhalt der Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen gesichert

Dank intensiver Verhandlungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und den Kostenträgern konnte die bisherige Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gesichert werden. Seit dem 1. Juli gilt bundesweit ein einheitlicher Maximal-Personalschlüssel nach § 113c SGB XI, der eine mögliche Absenkung des bisherigen Personals in Pflege und Betreuung in Bayern zur Folge hätte haben können.

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