Ein ordentlicher Semmelknödel und dazu eine leckere Rahmsoße mit selbstgesammelten Schwammerln – mhmm! Da schmeckt’s gleich doppelt so gut. Und im Herbst haben Pfifferlinge, Maronen und Co. Hochsaison. Wenn der Wald vom Regen dampft, zieht es viele zum Pilze Sammeln. Damit dabei nichts schief geht und was ihr bei einer Pilzvergiftung tun solltet, erfahrt ihr in unserem Blogbeitrag.
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Ein ordentlicher Semmelknödel und dazu eine leckere Rahmsoße mit selbstgesammelten Schwammerln – mhmm! Da schmeckt’s gleich doppelt so gut. Und im Herbst haben Pfifferlinge, Maronen und Co. Hochsaison. Wenn der Wald vom Regen dampft, zieht es viele zum Pilze Sammeln. Damit dabei nichts schief geht und was ihr bei einer Pilzvergiftung tun solltet, erfahrt ihr in unserem Blogbeitrag.
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Die Landesgeschäftsstelle des BRK hat zum 1. September 2020 personelle Verstärkung im Bereich der Finanzen und der Zentralen Dienste erhalten. Wir freuen uns, Andreas Tenhofen in unseren Reihen begrüßen zu dürfen!
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Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die Absicht des Bundesgesetzgebers, eine Erlaubnis zur Heilkundeausübung für Notfallsanitäter für die Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Notfallsanitätergesetz zu verankern, ausdrücklich. Hierzu liegt dem BRK ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.
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Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die Absicht des Bundesgesetzgebers, eine Erlaubnis zur Heilkundeausübung für Notfallsanitäter für die Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Notfallsanitätergesetz zu verankern, ausdrücklich. Hierzu liegt dem BRK ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.
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Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die Absicht des Bundesgesetzgebers, eine Erlaubnis zur Heilkundeausübung für Notfallsanitäter für die Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Notfallsanitätergesetz zu verankern, ausdrücklich. Hierzu liegt dem BRK ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.
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Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die Absicht des Bundesgesetzgebers, eine Erlaubnis zur Heilkundeausübung für Notfallsanitäter für die Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Notfallsanitätergesetz zu verankern, ausdrücklich. Hierzu liegt dem BRK ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.
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